Als Kulturjournalistin, die sich immer wieder zwischen Bühnen, Trainingshallen und Verwaltungsschreibtischen bewegt, stelle ich mir häufig dieselbe Frage: Wie lassen sich Kooperationsmodelle zwischen Sportschulen und professionell arbeitenden Tänzerinnen so gestalten, dass faire Honorare wirklich stattfinden? In der Schweiz wie anderswo sind Tänzerinnen oft in einer Grauzone: sie sind zugleich Athletinnen, Künstlerinnen und manchmal auch Studentinnen. Hier teile ich konkrete Modelle, Praxistipps und Verhandlungsstrategien, die ich aus Gesprächen mit Choreografinnen, Trainerinnen und Kulturverantwortlichen gesammelt habe.

Warum das Thema relevant ist

Viele Sportschulen – ob staatlich geförderte Sportzentren oder private Leistungszentren – engagieren Tänzerinnen für Shows, Workshops oder Bewegungsprojekte. Häufig fehlen klare Honorarmodelle, weil die Zusammenarbeit als «Austausch» oder als Marketingkooperation verstanden wird. Das führt zu Unsicherheiten und unterbezahlter Arbeit. Ich sehe das als Kulturpolitik im Kleinen: gerechte Bezahlung stärkt die kulturelle Praxis und die professionelle Entwicklung der Künstlerinnen.

Konkrete Kooperationsmodelle

Im Folgenden beschreibe ich Modelle, die sich in der Praxis bewährt haben – mit Vorteilen und typischen Stolpersteinen:

  • Festhonorar für Auftritt & Workshop: Ein festes Honorar wird für einen Auftritt plus einen begleitenden Workshop vereinbart. Vorteil: klare Kalkulation für beide Seiten. Stolperstein: Arbeitszeit für Vorbereitung und Reise wird oft nicht mitgerechnet.
  • Stunden- oder Tagessatz: Tänzerinnen erhalten einen klar definierten Satz pro Stunde/Tag inkl. Probenzeit. Vorteil: transparente Abrechnung. Stolperstein: Probenzeit kann unterschätzt werden—Proben sollten klar als Arbeitszeit definiert werden.
  • Projektbasierte Honorare mit Kostenbeteiligung: Die Sportschule übernimmt bestimmte Kosten (Raummiete, Versicherung, Reisekosten), die Künstlerin erhält zusätzlich ein reduziertes Honorar. Vorteil: Gesamtkosten werden geteilt. Stolperstein: Unklare Aufteilung führt zu Missverständnissen.
  • Umsatz- oder Teilnehmerbeteiligung: Bei Workshops oder Ticketverkäufen wird ein Prozentsatz an die Tänzerin ausgeschüttet. Vorteil: Potenzial für höhere Einnahmen bei erfolgreichem Event. Stolperstein: Risiko für die Künstlerin, wenn die Vermarktung allein bei der Schule liegt.
  • Residency- oder Fördermodelle: Sportschule stellt Ressourcen (Raum, Zeit, Betreuung) im Austausch gegen künstlerische Beiträge zur Verfügung, ergänzt durch ein kleines Honorar oder Stipendium von Drittmitteln. Vorteil: längerfristige Zusammenarbeit möglich. Stolperstein: Förderanträge sind aufwendig und unsicher.
  • Ko-Kuration & Namensnennung: Die Schule fördert Sichtbarkeit (Marketing, PR), die Künstlerin arbeitet zu einem reduzierten Satz. Vorteil: langfristiger Karriereeffekt. Stolperstein: Sichtbarkeit allein ersetzt kein Einkommen.

Praktisches Modell in Tabellenform

ModellTypische Honorare (CH)Einsatzbereich
Festhonorar (Auftritt + Workshop) CHF 400–2'000 Einzelveranstaltungen, schulische Shows
Stunden-/Tagessatz CHF 30–120 / Stunde oder CHF 250–900 / Tag Proben, Trainingsbegleitung, Workshops
Umsatzbeteiligung 10–40% der Workshop-Tickets Offene Kurse, Community-Events
Residency / Stipendium CHF 1'000–8'000 (variabel) Längere künstlerische Entwicklung

Diese Zahlen sind Orientierungswerte, abhängig von Erfahrung, Bekanntheit und Budget der Schule. In der Praxis lohnt sich ein klares Gespräch über Nebenkosten: Fahrtspesen, Zeitaufwand für Administration, Materialien, Versicherung.

Was in einer Vereinbarung stehen sollte

Ich empfehle, immer schriftlich zu arbeiten. Mindestens folgende Punkte gehören in den Vertrag:

  • Leistungsbeschreibung: genaue Tätigkeiten (Auftritt, Dauer, Workshop-Inhalte, Probenanzahl).
  • Honorar & Zahlungsmodalitäten: Brutto-Betrag, Fälligkeit, Mehrwertsteuerregelung.
  • Kostenübernahme: Reisekosten, Übernachtung, Material, Raummiete.
  • Arbeitszeit & Pausen: Probenzeiten und Pflichten genau definieren.
  • Absage- und Verschiebeklauseln: Gebühren bei kurzfristiger Absage, Terminverschiebung.
  • Urheberrecht & Bildrechte: Wer darf Aufnahmen machen und nutzen? Lizenzen für Performances klären.
  • Haftung & Versicherung: Welche Versicherung deckt Unfälle? Sport- oder Künstlerversicherung?

Verhandeln: Strategien, die funktionieren

Wenn ich für eine Künstlerin verhandle oder selbst an den Tisch gehe, nutze ich diese Ansätze:

  • Vorbereitet erscheinen: Ich kenne meine Minimalforderung und die Wunschvorstellung (Spanne). Rechne Basiszeit + Proben + Vorbereitungsaufwand.
  • Werte kommunizieren, nicht nur Zahlen: Ich erkläre, welchen Mehrwert die Tänzerin bringt (Publikum, Kompetenzaufbau, mediale Sichtbarkeit).
  • Flexibilität anbieten: Statt sofort zu reduzieren, biete alternative Gegenleistungen an (mehr Sichtbarkeit, Social-Media-Content, Zusatzworkshop).
  • Gesamtpaket verhandeln: Wenn das Budget knapp ist, fordere Kostendeckung (Reise, Versicherung) plus ein kleineres Honorar statt nur Sichtbarkeit.
  • Referenzen und Benchmarking: Ich nutze Beispiele vergleichbarer Angebote oder Tarifempfehlungen von Künstlerverbänden.
  • Schriftliche Bestätigung: Kein Handschlag ohne E-Mail-Bestätigung der wesentlichen Punkte.

Konkrete Sätze, die helfen

Manchmal erleichtern konkrete Formulierungen das Gespräch. Hier ein paar Vorschläge, die ich im Alltag benutze:

  • „Für die Vorbereitung, drei Proben und den Auftritt veranschlage ich insgesamt X Stunden. Mein Tagessatz beträgt Y, alternativ biete ich ein Paket für Z an, inklusive Reisekosten.“
  • „Ich übernehme gerne die Workshopleitung, vorausgesetzt die Reisekosten und eine Haftpflichtversicherung sind gedeckt.“
  • „Statt eines reduzierten Honorars könnten wir eine Revenue-Sharing-Lösung mit 30 % der Workshop-Einnahmen vereinbaren, wenn Sie das Marketing übernehmen.“

Institutionelle Hebel und Petzen, die helfen

In der Schweiz gibt es Beratungsstellen und Verbände, die bei der Honorarfrage unterstützen: der Schweizerische Berufsverband Tanz (SBT), die Kulturförderstellen der Kantone oder Plattformen wie Pro Helvetia für Förderanträge. Ich rate, solche Institutionen früh einzubinden – sie liefern Argumente, Vorlagen für Verträge und manchmal Zuschüsse, die eine faire Bezahlung ermöglichen.

Meine Erfahrungen aus der Praxis

Ich habe erlebt, wie eine einfache Kostenteilung (Raum + Reise von der Sportschule, vereinbartes Honorar von CHF 500) eine Kooperation ermöglichte, die andernfalls nicht stattgefunden hätte. In anderen Fällen hat die Verknüpfung mit Medienarbeit (z. B. Berichterstattung auf lokalen Plattformen, Instagram-Content) geholfen, den Wert der künstlerischen Arbeit sichtbar zu machen – vorausgesetzt, dieses «Sichtbarkeitskapital» wurde als zusätzliches Element und nicht als Ersatz für Honorar behandelt.

Im Austausch mit Tänzerinnen höre ich oft denselben Wunsch: transparente, planbare Bedingungen, die Zeit für künstlerische Arbeit lassen. Mein Appell an Sportschulen lautet deshalb: Denkt langfristig. Faire Honorare sind kein Luxus, sondern Investition in die Qualität eurer Programme und in nachhaltige Partnerschaften.